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Aufstiegs-BAföG wird deutlich attraktiver

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Aufstiegs-BAföG wird deutlich attraktiver

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG wird deutlich attraktiver. Mit heutigem Gesetzesentwurf wurde die vierte Aktualisierung der umgangssprachlich Aufstiegs-BAföG genannten Förderung beschlossen. die Bundesregierung setzt hiermit ein deutliches Zeichen, dass lebenslanges Lernen in den Zeiten des digitalen Wandels unbedingt erforderlich ist.

Menschen, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten, erhalten durch diese Änderung des Gesetzes zukünftig deutlich mehr Geld. Nun ist es auch möglich, dass eine einzelne Person mehrfach in den Genuss des Aufstiegs-BAföG kommt, früher war dies ausgeschlossen. Ziel dieses neuen Paketes ist es, die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gegenüber der akademischen Bildung zu unterstützen.

Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro

Vor einiger Zeit als Meister-BAföG betitelt wurde diese Förderung eingeführt, um Kosten für Lehrgänge und Fortbildung sowie Prüfung in Höhe von bis zu 15.000 Euro zu übernehmen. Voraussetzung dafür war unter anderem, dass der Lehrgang oder die Fortbildung in Voll- oder auch Teilzeit absolviert wird. Die Förderung bestand aus Darlehen und Zuschüssen. Die Zuschüsse mussten nicht zurückgezahlt werden.

50 Prozent Zuschuss, teilweise sogar 100 Prozent

Mit der Änderung des Gesetzes liegt der rückzahlungsfreie Zuschuss nun bei 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten. Wer über ein geringes Einkommen verfügt und kein Vermögen aufweisen kann, bekommt zusätzlich zu den Lehrgangskosten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Zuschusshöhe kann bis zu 100 Prozent tragen, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Maßgeblich hierfür sind die zu Grunde liegenden Vermögensfreibeträge (die auch deutlich angehoben werden) sowie die Familiensituation (Alleinerziehende erhalten einen höheren Zuschuss). Alleinerziehende erhalten beispielsweise einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag.

Mehrere Maßnahmen pro Person

Wie oben bereits erwähnt, können nun auch mehrere Förderungen pro Person bewilligt werden. Künftig können bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG finanziert werden. Nach dem Willen des Staates eignet sich diese Förderung beispielsweise für einen Aufstieg vom Gesellen zum Techniker, um Anschluss daran vom Techniker zum Meister und zum Abschluss zum Betriebswirt. Voraussetzung für eine solche mehrfache Förderung ist, dass die zuerst geförderte Maßnahme Bedingung für die Teilnahme an der nächste Qualifikation ist.

Kosten über 350 Millionen

Allein in dieser Legislaturperiode wird die voraussichtliche Förderhöhe mehr als 350 Millionen Euro kosten. Auch von der Wirtschaft gibt es positive Stimmen. So lobt der stellvertretende Geschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer die Initiative. Immerhin bräuchten Unternehmen immer mehr hoch qualifizierte Fachkräfte wie Fachwirte oder Betriebswirte.

Voraussetzungen für eine Förderung

Für die Förderung einer Maßnahme müssen einige Punkte erfüllt sein. Die Maßnahme muss beispielsweise mehr als 400 Unterrichtsstunden umfassen sowie bei Vollzeitmaßnahmen mindestens 25 Wochenstunden und bei Teilzeitmaßnahmen mindestens 18 Monatsstunden andauern. Vollzeitmaßnahmen müssen nach drei Jahren abgeschlossen sein, Teilzeitmaßnahmen dürfen 4 Jahren dauern. Zusätzlich müssen die Lehrgänge bei einem zertifizierten Anbieter erfolgen. Auch sind Fernlehrgänge oder mediengestützte Lehrgänge unter bestimmten Bedingungen förderungswürdig.

Alleine im Jahr 2018 wurden 167.000 Personen mit einer BAföG-Förderung unterstützt. Seit Bestehen des Meister-Bafög bzw. Aufstieg-Bafög im Jahr 1996 konnten insgesamt 2,8 Millionen berufliche Aufstiege gefördert werden. Insgesamt wurden für den Aufstieg zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern über 9 Milliarden Euro in eine gute Zukunft investiert.

Zusammenfassung

Insgesamt wird es durch die Neuregelung des Aufstiegs-BAföG deutlich bessere Förderungen geben. Es werden höhere Zuschussanteile möglich sein, höhere Freibeträge schützen das Einkommen und das Vermögen sowie höhere Darlehenserlasse sorgen für finanziellen Spielraum. Die wesentliche Neuerung, der Aufstieg Schritt für Schritt bis zu dem Niveau eines Master-Abschluss sorgt für eine attraktive Stärkung des beruflichen Aufstiegs. Insbesondere erhofft sich die Bundesregierung dabei berufliche Aufstiege angehender Meister und Meisterinnen, aber auch staatlich geprüfter Erzieher und Erzieherinnen.

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