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IHK Prüfungsverschiebungen: Entwicklung des Coronavirus

IHKs verschieben Weiterbildungsprüfungen: Die in Deutschland regional verteilten Industrie- und Handelskammern (IHK), welche die Aus- und Weiterbildungsprüfungen stellen, mussten diese auf Grundlage der Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Coronavirus verschieben.

„Hintergrund der Prüfungsverschiebungen: Entwicklung des Coronavirus“

Die bereits in den 1960er Jahren entdeckten Coronaviren traten erstmals im Dezember 2019 in neuer Form auf. Dieses neuartige Virus SARS-CoV-2, welches Covid-19 (Corona Virus Disease 2019) auslöst, zeigt sich dabei höchst infektiös. Es wird sowohl über Tröpfcheninfektion als auch Schmierinfektion übertragen. Aber auch eine Ansteckung über Aerosole sowie über kontaminierte Oberflächen ist möglich.

Entsprechend des Lageberichtes des Robert-Koch-Institutes gab es am 04. März 2020 in Deutschland 262 bestätigte Fälle. Weltweit handelt es sich zu diesem Zeitpunkt um 94.150 bestätigte Fälle, davon sind 3219 Personen verstorben. Am 11.03.2020 erklärt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch des Coronavirus offiziell zu einer Pandemie. In Deutschland gibt es bereits 1567 Fälle, davon 3 Verstorbene. Mitte März wird der grenzüberschreitende Verkehr eingeschränkt. Zudem werden Kita- und Schulschließungen beschlossen. Seit dem 23.03.2020 gilt ein bundesweites Versammlungsverbot, welches Versammlungen von mehr als zwei Personen aus verschiedenen Haushalten untersagt. Restaurants und Betriebe im Bereich der Kosmetik und Körperpflege müssen schließen. Die Fallzahlen in Deutschland liegen bei 22.672 bestätigten Fällen sowie 86 Verstorbenen.

Die rasche Ausbreitung der Pandemie sowie die im Zuge dessen beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundesländer haben die IHKs daher am 27.03.2020 dazu veranlasst, die für den April und Mai angesetzten Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen zu verschieben. Dies gilt ebenfalls für Fach- und Sachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen. Ziel dieser Entscheidung ist das Verlangsamen der Ausbreitung des Virus sowie das Einhalten der entsprechenden Vorgaben. Vereinzelte Ausnahmen gelten bei Berufskraftfahrern. Um den Güterverkehr sicherzustellen, werden auslaufende Schulungsnachweise von Gefahrgutbeauftragten und Gefahrgutfahrern bis zum 30. November 2020 verlängert.

„Wiederaufnahme der Prüfungen“

Damit bei den Prüfungen der IHKs der Gesundheitsschutz aller Beteiligten gewährleistet ist, wurde ein Hygienekonzept erarbeitet. Dieses sieht unter anderem einen 1,5 Meter großen Mindestabstand zwischen Tischen vor. Zudem müssen Desinfektionsmittel bereitgestellt und bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden. Alle Teilnehmer müssen beim Unterschreiten des Mindestabstandes einen Mund-Nasenschutz tragen. Zudem wird ihre Anwesenheit zur Nachverfolgung protokolliert. Auch organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Ansammlungen sind Teil des Konzeptes.

Mithilfe dieser Maßnahmen ist es den IHKs möglich, den Prüfungsbetrieb ohne Risiko wieder aufzunehmen. Mündliche bzw. praktische Aus- und Weiterbildungsprüfungen finden ab dem 04. April wieder statt. Selbiges gilt für Sach- und Fachkundeprüfungen. Schriftliche Ausbildungsprüfungen werden hingegen in den Juni verlegt. Während diese für gewerblich-technische Berufe bereits am 16. und 17. Juni stattfinden, werden die Prüfungen für kaufmännische Berufe auf den 18. und 19. Juni gelegt. Weiterbildungsprüfungen werden ab dem 22. Juni wieder angeboten. Die Abschlussprüfungen Teil 1 der Auszubildenden werden teilweise im Herbst 2020 nachgeholt oder fallen ersatzlos aus.

„Folgen der Prüfungsverschiebungen“

Auch wenn die Industrie- und Handelskammern negative Einflüsse aufgrund der verschobenen Prüfungen vermeiden wollen, ist dies nicht vollständig möglich. So kann sich das veränderte Prüfungsdatum in vereinzelten Fällen mit dem Jahresurlaub überschneiden. Prüflinge können zwar von ihrer Prüfung zurücktreten, jedoch werden ihnen keine Ersatztermine angeboten. In diesem Fall legen sie ihre Prüfung zum nächsten regulären Termin ab.

Ersatzlos ausgefallene Ausbildungsprüfungen Teil 1 sind nachteilig für den Auszubildenden. Denn diese Zwischenprüfungen dienen unter anderem dem Zweck der Leistungsfeststellung und geben dem Prüfling somit eine Rückmeldung zu seinem Können.

Die Dauer der Ausbildungszeit von Auszubildenden wird jedoch nicht beeinflusst. Diese wird nur auf Antrag des Auszubildenden verlängert, wenn zusätzliche Zeit zum Erreichen des Ausbildungszieles benötigt wird.
Auch bereits gezahlte Prüfungsgebühren bleiben bestehen und werden mit dem Nachfolgetermin verrechnet, sodass keine weiteren Kosten anfallen.