Um Arbeitnehmer auf ihrem Weg in eine sichere berufliche Zukunft zu unterstützen, beteiligt sich der Staat indirekt an den Kosten für eine berufliche Weiterbildung: Die finanziellen Aufwendungen für eine Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister lassen sich steuerlich absetzen.
Zum einen erkennt das Finanzamt die Kursgebühren an, zum anderen können Sie sämtliche Aufwendungen für Arbeitsmittel beim Fiskus geltend machen: Darunter fallen unter anderem Lehrbücher und Büromaterialien sowie die Anschaffung eines Schreibtischs oder eines Bücherregals. Auch die Fahrtkosten zu den Kurseinheiten und Prüfungen können mit 30 Cent pro Kilometer abgesetzt werden.
Zusätzlich sieht das Steuergesetz einen nach Abwesenheitsdauer pro Kalendertag gestaffelten Verpflegungsmehraufwand vor. Dieser beträgt bei 8 bis 14 Stunden beispielsweise sechs Euro. Übrigens: Besuchen Sie die zusätzlichen Nachhilfeeinheiten, die die IFF Meisterschule an den Wochenenden anbietet, fallen ebenfalls Fahrtkosten an.
Nehmen Sie Meister-BAföG in Anspruch, zählen auch die im entsprechenden Steuerjahr fälligen Zinsen als Werbungskosten. Damit Sie und das Finanzamt den Überblick über die Kosten für Ihre Weiterbildungsmaßnahme behalten, stellen Sie am besten alle Aufwendungen in einer tabellarischen Aufstellung zusammen. In der Steuererklärung tragen Sie die zu berücksichtigenden Posten in der Zeile „Fortbildungskosten” der Anlage N ein.