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Unterschied Handwerksmeister und Industriemeister – ein vergleichbarer Abschluss?

Unterschied Handwerksmeister und Industriemeister

Der Meistertitel zählt zu den höchsten Bildungsabschlüssen außerhalb des akademischen Bereichs. Ein Meisterbrief zeigt, dass der Inhaber über weitreichende fachspezifische, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie praktische Erfahrung in seinem Beruf verfügt.

Zudem ist der Meisterbrief die Voraussetzung für die Führung eines Betriebs sowie für die Tätigkeit in der betrieblichen Berufsausbildung. In Deutschland haben die Meisterberufe ihren Ursprung im Handwerk und genießen hohes Ansehen. Neben dem Meistertitel im Handwerk gibt es seit einigen Jahren aber auch den Abschluss des Industriemeisters. Letzterer legt seine Meisterprüfung aber nicht vor der Handwerkskammer, sondern vor der Industrie- und Handelskammer ab. Gemeinsam ist beiden Abschlüssen, dass die Bewerber über praktische Berufserfahrung von einem oder mehreren Jahren verfügen müssen.

„Gemeinsamkeiten von Handwerks- und Industriemeister“

Qualifikationsniveau
Beide Meistertitel stehen sowohl im Deutschen als auch Europäischen Qualifikationsrahmen auf Stufe 6, gleichauf mit einem Bachelorabsolventen oder Fachwirt. Ihre Qualifikationen aus Berufserfahrung und Praxis einer handwerklichen oder technischen Tätigkeit werden demnach gleichrangig bewertet wie die rein akademische Ausbildung eines studierten Bachelors.

Voraussetzungen und Vorbereitung
Gemeinsam ist beiden Abschlüssen auch, dass die Bewerber über praktische Berufserfahrung von einem oder mehreren Jahren verfügen müssen. Mehrjährige Berufspraxis im angestrebten Fachgebiet kann als Zulassungsvoraussetzung selbst eine fehlende Ausbildung wettmachen. Die Einzelanforderungen differieren allerdings und sollten daher gesondert betrachtet werden.
Sowohl zur Vorbereitung auf den Handwerks- als auch den Industriemeister finden sich Lehrgangskurse für Vollzeit, nebenberuflich in Teilzeit oder Fernlehrgänge.

Finanzierung
Der jeweilige Meisterstatus ist durch eine Aufstiegsfortbildung zu erreichen. Aufwand, Umfang und Gewichtungen unterscheiden sich. Fördermittel, Zuschüsse und Kredite helfen bei der Finanzierung, ganz gleich ob es um eine Weiterbildung zum Handwerks- oder Industriemeister geht. Dazu stehen mehrere Möglichkeiten offen, die teilweise auch kombinierbar sind. Die gängigsten sind:

– Förderung nach dem sogenannten Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG) gewährt einen bis zu 40-prozentigen Lehrgangskostenzuschuss und ein günstig verzinstes Darlehen über den Restbetrag. Nach Bestehen der Abschlussprüfung werden außerdem 40 Prozent des Darlehens erlassen. Bei Vollzeit-Ausbildung wird unter bestimmten Voraussetzungen auch der Lebensunterhalt mit bezuschusst.

– Mit der Bildungsprämie des Bildungsministeriums sind bis zu 500 Euro Prämiengutschein möglich.

– Das Bundesverwaltungsamt stellt auf Antrag einen zinsgünstigen Bildungskredit zu Verfügung.

Erweiterung der Arbeitsfelder
Mit jedem der Meistertiteloptionen erweitert ein Absolvent seine Möglichkeiten, mehr Verantwortung zu übernehmen und seine Tätigkeit individuell auszudehnen auf Aufgaben jenseits der reinen technischen Ausführung – insbesondere in die Bereiche Mitarbeiterführung, Planung und Management. Er gewinnt an Einblick in Betriebsabläufe und übergeordnete Ziele, auf welche er auch maßgeblichen Einfluss nimmt. Handwerksmeister wie Industriemeister werden im Rahmen der Ausbildung auch als Ausbilder qualifiziert. Denn sie sollen wichtiger Bestandteil der praktischen Lehre von Auszubildenden und deren Potenzialentwicklung für das Unternehmen werden.

Zugang zum Hochschulstudium
Beide Titel eröffnen weitere Qualifizierungsoptionen bis hin zum Bachelor-Studium. Letzteres gilt im übrigen auch für Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker. Denn seit März 2009 steht Absolventen beruflicher Aufstiegsfortbildungen der Zugang zu einem Hochschul- und Universitätsstudium mit dem Abschluss Bachelor offen. Dazu müssen diese mindestens 2 Jahre Berufsausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Weitere Voraussetzungen sind ein bestandener Qualifizierungstest sowie ein erfolgreiches Probestudium von einem Jahr. Neben technischen Studiengängen wie Maschinenbau, Elektro-, Fertigungs- oder Produktionstechnik bieten sich beispielsweise auch Wirtschaftsingenieurwesen oder Betriebswirtschaftslehre an.

Aufstiegs- und zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten
Als Handwerks- oder Industriemeister mit Aufstiegsambitionen liegen außer einem Hochschulstudium noch weitere Optionen nahe, die Kompetenzen sinnvoll ergänzen können oder eine Spezialisierung eröffnen. So kann Betriebswirtschaftslehre ein Standbein oder Grundlage einer Betriebsgründung werden. Sowohl die Handwerkskammer, als auch die IHK prüfen: zum Betriebswirt HWO (Handwerksordnung) oder Technischen Betriebswirt IHK. In der Baubranche macht sich womöglich eine Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater HWK (Handwerkskammer) bezahlt, der zu Energieberatung und Ausstellung von Energieausweisen im Kammerbezirk berechtigt.

„Das Aufgabengebiet von Industriemeistern“

Industriemeister bekleiden in Industriebetrieben die Positionen von technischen Führungskräften. Je nach individueller Ausrichtung können die Schwerpunkte unterschiedlich gelagert sein. Sie verschieben sich in jedem Fall von der reinen Fertigung und Technik mehr hin zu Organisation, Management oder Administration. Damit nehmen Industriemeister meist eine Mittelposition zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung ein. Sie sind in Arbeitsgruppen und Abteilungen mit der organisatorischen Führung sowie Aufgaben im Personalwesen betraut. Ihre Verantwortlichkeit bezieht sich unter anderem auf die Materialbereitstellung sowie die Logistik. Auf der mittleren Managementebene übernehmen Industriemeister die Koordination von Produktionsabläufen und planen den benötigten Personaleinsatz. Auch obliegt ihnen die Qualitätssicherung sowie die Überwachung von Wartungsarbeiten. Nicht zuletzt sind Industriemeister Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Ihr Arbeitsort wechselt zwischen Büro einerseits und Produktions- oder Werkstätten, Lagern oder Laboratorien andererseits. Die Industrie hat mit das attraktivste, vielfältigste und zukunftsfähigste Angebot an Stellen und wird immer auf der Suche nach qualifizierten Praktikern mit Führungskompetenzen sein.

„Charakteristische Tätigkeitsmerkmale eines Handwerksmeisters“

Der typische Meister eines Handwerks ist selbstständiger Unternehmer. Entweder solo oder mit angestellten Facharbeitern, Gesellen und oft auch in der Funktion des Anbieters von Lehrstellen. Er leistet damit die Arbeit eines Fachspezialisten, eines Unternehmers und eines Ausbilders in einer Person: hochqualifizierter Spezialist und Allrounder zugleich. Dementsprechend abwechslungsreich ist sein Arbeitsalltag im eigenen Betrieb, beim Kunden, auf der Baustelle, im Büro. Von der Materialbeschaffung über Angebotserstellung, Rechnungswesen und Buchführung, Kundenberatung, Mitarbeiterführung und Azubi-Ausbildung, Prozess- und Sicherheitsüberwachung bis zum Selbst-Hand-Anlegen. Handwerksmeister sind jedoch auch als in Unternehmen angestellte Fach- und Führungskräfte sehr gefragt. Sie leiten Baustellen, Ausbildungs- oder Planungsabteilungen, überwachen Prozesse oder Kosten oder sind Teil der Personalführung. Die Bandbreite reicht vom kleinen oder mittleren Meisterbetrieb bis zur großen Aktiengesellschaft, vom Öffentlichen Dienst bis zum Großkonzern. In mehr als 110 Berufen ist es möglich, die Meisterprüfung zu absolvieren und in zukunftssicheren oder gar -weisenden Branchen leitende Funktionen zu übernehmen.

„Handwerksmeister versus Industriemeister – die wesentlichen Unterschiede“

Selbstständigkeit
Auch Industriemeister haben zwar die Möglichkeit, sich im handwerklichen Bereich selbstständig zu machen. Allerdings benötigen sie aufgrund der Meisterpflicht für viele Gewerke im Handwerk einen Handwerksmeistertitel. Nur bei zulassungsfreien Berufen (insgesamt 53 Handwerke laut Anlage B der Handwerksordnung) entfällt seit 2004 diese Pflicht. Mit Regierungsbeschluss vom Oktober 2019 soll die Meisterpflicht zur Selbstständigkeit indes für eine Reihe von Handwerksberufen wieder eingeführt werden. Handwerksmeister erhalten grundsätzlich einen Eintrag in der Handwerksrolle und damit die Erlaubnis, das Handwerk selbstständig auszuüben. Dies ist seit der Überarbeitung der Handwerksordnung im Jahre 2004 auch für Industriemeister der entsprechenden Fachrichtungen möglich. Jedoch weichen die Regelungen hierzu in den einzelnen Bundesländern voneinander ab. Interessenten sollten sich deshalb bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer informieren.

Ausbildungsumfang und -inhalte
Was die betriebswirtschaftlichen Themen anbelangt, geht die Weiterbildung zum Handwerksmeister weit über die zum Industriemeister hinaus. Während sich angehende Handwerksmeister intensiv mit Rechnungswesen und Buchhaltung beschäftigen, haben die Inhalte der Industriemeisterkurse einen starken Bezug zu den Tätigkeiten eines Industriekaufmanns. Die Meisterprüfungen sind auch vom Lernumfang her unterschiedlich konzipiert und aufgeteilt.

Der Handwerksmeisteranwärter absolviert insgesamt 4 Teilprüfungen und die Aufstiegsausbildung dauert letztendlich länger: In Vollzeit sind 4 Monate bis 2 Jahre zu veranschlagen, je nach Fach. Die ersten beiden Abschnitte und Prüfungen sind fachspezifisch, die übrigen qualifizieren fachunabhängig zum Unternehmer und Ausbilder:

Teil I: Meisterarbeit und Meisterstück bezeugen praktisches Fachwissen
Teil II: Klausuren dokumentieren theoretisches Fachwissen
Teil III: Klausuren belegen Wissen in Betriebswirtschaft, Buchführung und Recht
Teil IV: Klausuren und Unterweisungsprobe weisen Kompetenzen in Berufs- und Arbeitspädagogik nach.
Teil III der Handwerksmeister-Ausbildung fokussiert demnach ausschließlich auf unternehmerisches Knowhow, während der letzte Teil voll und ganz der Ausbilderfunktion gewidmet ist.

Auch die Ausbildungkurse zum Industriemeister sind zweigeteilt in einen fachlichen und einen fachunabhängigen Abschnitt, bereiten jedoch auf lediglich zwei Teil-Prüfungen vor, die nicht zwingend zeitlich direkt aufeinander folgen müssen:

1. Basisqualifikation (BQ) als fachübergreifender Teil
2. Handlungsspezifische Qualifikation (HQ) als fachspezifischer Teil

Der angehende Industriemeister muss für die Zulassung zum zweiten Prüfungsteil einen AdA-Schein (AdA steht für Ausbildung der Ausbilder) vorweisen, deren Vorbereitung Bestandteil seines Ausbildungkurses sein kann oder separat bei der IHK mitsamt Ausbildereignungsprüfung nach AEVO absolvierbar ist. Mit diesem Schein erlangt der Inhaber das Recht zur Lehrlingsausbildung. Die Basisqualifikation vermittelt Kenntnisse in Recht, Betriebswirtschaft,Technik, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Führungskompetenzen. Kostenmanagement, Rechtsbewusstsein, kooperatives Handeln und sonstige kaufmännische Fertigkeiten stehen im Vordergrund. Zugleich sind hier kommunikative und Führungsqualitäten gefragt. Fachspezifische Inhalte innerhalb der handlungsspezifischen Qualifikation betreffen je nach Fachgebiet Werkstoffkunde, Materialien, Technologien und Produktionsweisen oder Montagetechniken.

Vollzeitlehrgänge sehen, abhängig von der Fachrichtung, zwischen 3 und 12 Monate bis zum Abschluss vor.
Lezterer erfolgt in Form einer gestaffelten Prüfung vor der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer. Sie setzt sich zusammen aus Klausuren, mündlichen und eventuell praktischen Leistungsnachweisen über eine Zeitspanne von insgesamt mindestens zwölf Stunden. Meist sind bundeseinheitlich organisierte Termine zweimal im Jahr vorgegeben.

Einkommen
Aussagen über konkrete Gehälter als Meister nach HWO oder IHK sind immer mit großen Unwägbarkeiten verbunden. Sie hängen von zu vielen Einflussfaktoren ab wie Branche, Fachrichtung, Vorerfahrungen, Verantwortungsniveau – und auch Geschlecht. Interessanterweise liegt das fachunabhängige Brutto-Durchschnittsgehalt von Industriemeisterinnen mit etwa 3.250 Euro monatlich höher als das eines männlichen Kollegen (3.100 Euro). Unter dem Strich ergibt sich ein Mittelwert von 3.200 Euro. Industriemeistergehälter rangieren also zwischen Facharbeiter und Ingenieur. Doch wie schon angedeutet: Die möglichen Spannen sind bisweilen immens.

Mittlere Vergütungen von Handwerksmeistern bewegen sich um 2.500 (Metallbauermeisterin) bis 3.400 Euro (Zahntechnikermeister) monatliches Bruttogehalt und mehr, auch wieder fach- und geschlechtsspezifisch sowie branchen- und positionsabhängig. Hier ist allerdings die Rede von Meistern in Anstellung. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit stehen auf einem anderen Blatt, unterliegen noch größeren Differenzen – nach unten wie nach oben – und sind naturgemäß mit höherem Risiko verbunden.

Was also bringt der Industriemeistertitel?

– erweitertes Aufgabenfeld

– teils gleichwertige Aufgaben wie Ingenieure oder Techniker

– höhere Verantwortung

– tiefere Einblicke in Unternehmensprozesse

– weniger technische Ausführung, mehr Organisation und Verwaltung

– Ausbildungsberechtigung

– Führungsfunktionen

– höhere Gehaltsstufe

– Studiumsberechtigung

– weitere Aufstiegsoptionen