Ihr Anspruch auf Aufstiegs-BAföG,
Informationen zur finanziellen Förderung.
Entdecken Sie Ihr Potenzial mit dem Aufstiegs-BAföG! Für Ihren Industriemeisterkurs stehen finanzielle Fördermöglichkeiten bereit. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für Lernmittel. Voraussetzungen sind u.a. eine abgeschlossene Erstausbildung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Die Förderhöhe richtet sich nach individuellen Lebensumständen und kann einen nicht rückzahlbaren Zuschuss sowie ein zinsgünstiges Darlehen beinhalten. Nutzen Sie diese Chance für Ihren beruflichen Aufstieg! Wir beraten Sie gerne zu den Details und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Industriemeister.
Sie haben Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG. BAföG ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Demnach hat jeder Anspruch auf finanzielle Unterstützung, der Teilnehmer einer Fortbildungsveranstaltung ist, die auf einen staatlich anerkannten Abschluss vorbereitet.
Was wird gefördert?
Beim Aufstiegs-BAföG werden die Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sowie für notwendige Lernmittel und den Lebensunterhalt während der Weiterbildung finanziell gefördert:
- die Lehrgangsgebühren und
- die Prüfungsgebühren
Anmerkung: Kosten für Lernmittel, wie Schulbücher werden steuerlich gefördert. Auch erfolgt die Beihilfe durch bestimmte Zuschüsse beispielsweise:
- zinsgünstige Darlehn
- Wenn ein KFW-Darlehn in Anspruch genommen wird z.B. über einen, Bonus (genereller Zuschuss in Höhe von 40 % der Darlehnskosten), allerdings nur bei Inanspruchnahme eines geförderten Darlehn
Besonderheit/ Bedingungen
Das BAföG, als auch das Darlehn und der Bonus bei bestandener Prüfung wird unabhängig von Ihrem Einkommen oder Vermögen in jedem Fall gewährt. Auch spielt es keine Rolle, ob bereits andere Darlehn vorhanden sind, wie z.B. eine KFZ-Finanzierung. Auch werden Schufa-Einträge nicht berücksichtigt. Ebenfalls sind keine Altersbegrenzungen festgelegt.
Meister-BAföG, Amt für Ausbildungsförderung
Ihren Antrag stellen Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (maßgeblich ist Ihr Wohnort). Gliedert sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte, beantragen Sie die Förderung für jeden Abschnitt gesondert, jeweils spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmenabschnitts.
In NRW ist z.B. zuständig:
- Bezirksregierung Köln
- Dezernat 49
- 50606 Köln
Das Amt entscheidet über Ihren BAföG-Antrag
Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben. Wenn ja, erhalten Sie einen öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheid. Den Zuschuss überweist Ihnen das Land auf Ihr Konto. Für Ihren Zuschuss müssen Sie nun nichts weiter tun. Wenn Sie zusätzlich ein Darlehen beantragen möchten, s. nächsten Schritt. Weitere Informationen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/index.html