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Kursvoraussetzung

Wer darf teilnehmen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Meisterkurs Voraussetzungen Allgemeine Informationen

Teilnahme für jeden möglich: Der Besuch eines Industriemeisterkurses ist für jeden möglich, ohne, dass hierfür besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. ABER: die Lehrgangteilnahme dient letztendlich dem Zweck, die Qualifikation “Industriemeister” zu erlangen.

Um diese Qualifikation zu erreichen müssen jedoch Prüfungen bei der IHK abgelegt werden. Die IHK unterscheidet, bzw. unterteilt die Prüfungen für den Industriemeister in:

  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen

Jetzt ist es so, dass die IHK zur jeweiligen Prüfung nur diejenige bzw. denjenigen zulässt, wenn der-/diejenige die Voraussetzungen erfüllt, zur Prüfung zugelassen zu werden. Deshalb spricht man nicht von einer Zulassung zum Industrie-Meisterkurs, sondern von der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung, die Prüfung vor der IHK abzulegen.

Zulassungsvoraussetzungen der IHK "BQ" und "HQ"

Für die Zulassung sind die Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen sowie die Handlungsspezifischen Qualifikationen relevant, wobei BQ allgemeine Berufserfahrung und grundlegende Kenntnisse umfasst, während HQ spezifische fachliche Expertise erfordert.

Die Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (BQ) für Industriemeisterkurse erfordern eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Zusätzlich sind Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Themenbereichen erforderlich.

Die Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ) beziehen sich auf spezifische Fachrichtungen und setzen eine fundierte berufliche Expertise voraus. Hierbei sind vertiefte Kenntnisse in branchenspezifischen Inhalten sowie in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und personalführenden Aspekten von Bedeutung. Interessenten sollten die genauen Voraussetzungen für ihre Fachrichtung bei der zuständigen IHK überprüfen.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Die Prüfung im Prüfungsteil: “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” darf ablegen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den zu prüfenden Berufen explizit zugeordnet werden kann.

  2. Alternativ: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen, anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis.

  3. Alternativ/ ohne Ausbildung: eine mindestens vierjährige Berufspraxis in dem zu prüfenden Beruf.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Die Prüfung im Prüfungsteil: “Handlungsspezifische Qualifikationen” darf ablegen, wer folgende Voraussetzung erfüllt:
  • Bei Erfüllung Position A (siehe oben), muss der Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils “Fachübergreifende Basisqualifikationen” beigebracht werden.

  • Wenn Position B und C zutrifft, muss zu den oben genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis erfolgen. Wichtig: Bei Vollzeit Meisterkursen muss ein Jahr Berufspraxis bereits vor Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden.

Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildereignungsprüfung nachweisen.

Der Erfolgsnachweis zur Ausbildereignungsprüfung (AdA), muss vor Ablegen der letzten Prüfung nachgewiesen werden.

Beachten Sie: die Vorbereitung zur Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist in den IFF- Kursgebühren enthalten. Somit entstehen IFF- Meisterschülern hierfür keine zusätzlichen Kurskosten. Sie müssen lediglich die IHK- Prüfungsgebühren zahlen, die allerdings bezuschusst werden (siehe hierzu auch “Teilnahmegebühren”)

Tipp: bei einem Kostenvergleich der Gebühren “Meister-Schule” sollten Sie die jeweiligen Kosten für die den “Ausbilderschein” erfragen.

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Hybridkurs
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