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Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister: verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

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Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister: verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister: verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten
Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister: verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

Die Weiterbildung zum Industriemeister eröffnet attraktive Aufstiegs- und Gehaltschancen und sollte daher nicht am Geld scheitern. Damit für motivierte Fachkräfte die finanzielle Belastung durch Kurs- und Prüfungsgebühren und eventuelle Fahrtkosten problemlos zu stemmen sind, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Durch die umfassende Vorbereitung und die Prüfung vor der IHK wird das hohe Niveau der betrieblichen Ausbildung langfristig sichergestellt. Die Inhalte der Weiterbildung Ausbildereignungsprüfung/AdA-Schein sind breit gefächert: Neben fachlichem Wissen gehören rechtliche Grundlagen und Methodenwissen zu den Kursinhalten. Auch werden pädagogische und psychologische Basics vermittelt. Schließlich beeinflussen Ausbilder während der aufregenden Phase des Berufseinstiegs in gewissem Umfang die Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen. Ziel des Kurses ist das erfolgreiche Bestehen der Ausbildereignungsprüfung vor der IHK.

Die bekannteste ist das Aufstiegs-BAföG. Diese staatliche Förderung ist an keine Einkommens- oder Vermögensgrenzen gebunden. Sie besteht aus einem Zuschuss von maximal 30,5 % der Lehrgangsgebühren. Der noch offene Betrag wird als Darlehen zur Verfügung gestellt. Nach bestandener Prüfung werden den frischgebackenen Industriemeistern 25 % der noch offenen Kreditsumme erlassen. Aufstiegs-BAföG kann beantragen, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt oder eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis vorweisen kann.

Alternativ kann die Bildungsprämie, ein Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung genutzt werden. Dabei handelt es sich um einen Prämiengutschein im Wert von bis zu 500 Euro. Dieses Angebot richtet sich an Berufstätige, die während ihrer Weiterbildung mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Das versteuerte jährliche Einkommen darf in diesem Fall bei Alleinstehenden nicht 20.000 Euro, bei Ehepaaren nicht 40.000 Euro übersteigen.

Eine besonders einfache und zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit ist der Bildungskredit. Dieser wird beim Bundesverwaltungsamt beantragt und in einer Höhe von maximal 7.200 Euro ausbezahlt. Er wird einkommensunabhängig gewährt und kann mit dem Aufstiegs-BAföG kombiniert werden.

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