Wissenswertes über Förderungen und Boni für bestandene IHK-Prüfungen
In den kommenden Wochen starten bundesweit wieder Aufstiegsfortbildungen und Vorbereitungskurse für IHK-Kurse. Wir finden, das ist ein guter Zeitpunkt sich nochmal einen Überblick über aktuell bestehende Meisterprämien und Förderungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Der erfolgreiche Abschluss einer Industriemeister-, Fachwirt- oder Betriebswirt-Prüfung vor der IHK stellt einen wichtigen Meilenstein in Ihrer beruflichen Karriere dar. Was viele angehende Absolventen jedoch nicht wissen: In vielen Bundesländern erhalten Sie nach bestandener Prüfung eine finanzielle Anerkennung in Form von Prämien oder Boni. Diese zusätzlichen Fördermittel können Ihre Weiterbildungskosten erheblich reduzieren, vollständig abdecken oder sogar übersteigen. Somit stellen sie eine attraktive Ergänzung zum bundesweit geltenden Aufstiegs-BAföG dar.
Welche Abschlüsse werden gefördert?
Die Bundesländer fördern nicht nur klassische Handwerksmeister, sondern in vielen Fällen auch:
- Industriemeister (DQR-Stufe 6)
- Fachwirte (DQR-Stufe 6)
- Fachkaufleute (DQR-Stufe 6)
- Operative IT-Professionals (DQR-Stufe 6)
- Betriebswirte (DQR-Stufe 7)
- Technische Betriebswirte (DQR-Stufe 7)
Die Einordnung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf den Stufen 6 und 7 – vergleichbar mit Bachelor- und Masterabschlüssen – unterstreicht die hohe Qualität dieser beruflichen Fortbildungen.
Überblick Meisterprämien und Aufstiegsförderungen der Bundesländer
|
Bundesland |
Förderart |
Höhe |
Besonderheit |
Antragstellung |
|
Baden-Württemberg |
Meisterprämie |
1.500 € |
Nur für Handwerksmeister (nach Handwerksordnung, Anlage A und B1) |
Bei der zuständigen Handwerkskammer |
|
Bayern |
Meisterbonus |
3.000 € |
Gilt für Meisterprüfungen und gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungen (DQR 6 & 7) |
Automatische Anschrift durch die zuständige Stelle nach Prüfung |
|
Berlin |
Meisterbonus |
Bis zu 6.000 € |
Seit 2024 neu eingeführt |
Informationen bei der zuständigen Kammer |
|
Brandenburg |
Keine Prämie |
– |
Der frühere Meisterbonus (1.500 €) wurde abgeschafft |
– |
|
Bremen |
Aufstiegs-fortbildungsprämie |
1.300 € |
Gilt für Meister, Fachwirte, Techniker und Betriebswirte (DQR 6 und 7) |
Bei der NBank |
|
Hamburg |
Meisterprämie |
1.000 € |
Gilt für Meisterprüfungen und gleichwertige Aufstiegsfortbildungen |
Bei der zuständigen Kammer |
| Hessen | Aufstiegsprämie | 3.500 € |
Für Meisterprüfungen und vergleichbare Aufstiegsfortbildungen (DQR 6 und 7) |
Bei der zuständigen Stelle (HWK, IHK) |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
Meister-Extra |
2.000 € |
Zusätzlich 3.000 € für Jahrgangsbeste |
Bei der zuständigen Kammer |
|
Niedersachsen |
Meisterprämie / Weiterbildungsprämie |
4.000 € / 1.000 € |
4.000 € für Handwerksmeister, 1.000 € für Industriemeister |
Bei der NBank |
|
Nordrhein-Westfalen |
Meisterprämie |
2.500 € |
Gilt für Handwerksmeister seit Juli 2023 |
Bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle (LGH) |
|
Rheinland-Pfalz |
Aufstiegsbonus I |
2.000 € |
Gilt für Meister und vergleichbare Fortbildungsabschlüsse |
Bei der zuständigen Kammer |
|
Saarland |
Aufstiegsbonus (Meisterbonus) |
1.000 € |
Für Absolventen mit DQR-Niveau 6 oder 7 |
Bei der zuständigen Kammer |
|
Sachsen |
Meisterbonus |
2.000 € |
Seit 1. Januar 2023, vorher 1.000 €. Gilt für Handwerks-, Industrie- und Fachmeister |
Bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) |
|
Sachsen-Anhalt |
Keine Prämie |
– |
– |
– |
|
Schleswig-Holstein |
Keine Prämie |
– |
– |
– |
|
Thüringen |
Meisterbonus |
1.000 € |
Gilt für Handwerksmeister |
Bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) |
Voraussetzungen für die Prämienzahlung
Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland, umfassen aber typischerweise:
- Zeitliche Bedingungen: Die Prüfung muss nach einem bestimmten Stichtag bestanden worden sein.
- Wohnsitz: In den meisten Bundesländern muss der Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort im jeweiligen Bundesland liegen.
- Prüfungsort: Einige Bundesländer verlangen, dass die Prüfung vor einer Kammer im eigenen Bundesland abgelegt wurde.
- Antragsfrist: Die Anträge müssen meist innerhalb einer bestimmten Frist nach Prüfungsabschluss eingereicht werden.
- Keine Doppelförderung: Die Prämie darf in der Regel nur in einem Bundesland beantragt werden.
Kombinationseffekte mit anderen Förderungen
Die Meisterprämien stellen eine ergänzende Förderung dar und können hervorragend mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden. Besonders vorteilhaft ist die Kombination mit dem Aufstiegs-BAföG, da diese Förderungen nicht gegenseitig angerechnet werden.
Aufstiegs-BAföG als Grundlage der Finanzierung
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bietet eine umfassende Grundfinanzierung für Ihre berufliche Weiterbildung:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Förderung bis zu 15.000 € (50% als Zuschuss, 50% als zinsgünstiges KfW-Darlehen)
- Materialkosten für das Meisterstück: Bis zu 2.000 € (50% als Zuschuss, 50% als zinsgünstiges KfW-Darlehen)
- Unterhaltsbeitrag: Bei Vollzeitmaßnahmen zusätzliche Unterstützung (abhängig von Einkommen und Vermögen)
- Besonderer Bonus: Bei erfolgreichem Abschluss werden 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen
Detaillierte Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter iff-meisterschule.de/bafoeg.
KfW-Förderung und Antragsverfahren
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Ihre Weiterbildung mit zinsgünstigen Darlehen:
- Automatisches Vertragsangebot: Nach Bewilligung des BAföG-Antrags erhalten Sie automatisch ein Darlehensangebot der KfW
- Flexible Darlehenssumme: Sie können selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe Sie das angebotene Darlehen annehmen möchten
- Tilgungsfreie Zeit: Während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit (max. 6 Jahre) ist das Darlehen zinslos und tilgungsfrei
- Langfristige Rückzahlung: Für die Rückzahlung haben Sie bis zu 10 Jahre Zeit (monatliche Mindestrate: 128 €)
Zum genauen Antragsverfahren bei der KfW informieren Sie sich unter iff-meisterschule.de/kfw-antrag.
Finanzierungsbeispiel mit von Aufstiegs-BAföG und Meisterprämien
Ein Teilnehmer des Lehrgangs zum Industriemeister Metall (Lehrgangsgebühr ca. 6.240 €) aus Bayern kann folgende Förderungen kombinieren:
- Aufstiegs-BAföG:
- 3.120 € als Zuschuss (50% der Lehrgangskosten)
- 3.120 € als zinsgünstiges Darlehen (50% der Lehrgangskosten)
- Meisterbonus Bayern: 3.000 € (wird nach bestandener Prüfung ausgezahlt)
- Nach erfolgreichem Abschluss:
- Erlass von 50% des noch nicht fällig gewordenen Darlehens
In diesem Beispiel bedeutet die Kombination von Aufstiegs-BAföG und Meisterbonus, dass nicht nur die kompletten Lehrgangskosten abgedeckt werden, sondern sogar ein finanzieller Überschuss entsteht.
Umfassende Finanzierungsmöglichkeiten
Für eine vollständige Übersicht aller Finanzierungsinstrumente, einschließlich weiterer Fördermöglichkeiten und Stipendien, besuchen Sie iff-meisterschule.de/finanzierung. Dort erhalten Sie auch Informationen zu aktuellen Konditionen und zusätzlichen Vergünstigungen.
Weitere Informationen zu den KfW-Förderprodukten finden Sie direkt auf der Website der KfW unter kfw.de/172.
Antragstellung und weitere Informationen
Je nach Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Antragstellung zuständig:
- Handwerkskammern (HWK)
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Landesförderbanken (z.B. NBank, SAB, TAB)
- Spezielle Einrichtungen (z.B. LGH in NRW)
Die meisten dieser Institutionen bieten detaillierte Informationen und Antragsformulare auf ihren Webseiten an.
Fazit: Lohnt sich der Aufwand?
Definitiv ja! Die Beantragung der Meisterprämie ist in der Regel unkompliziert und der finanzielle Nutzen erheblich. Zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG können so die Kosten Ihrer hochwertigen beruflichen Weiterbildung deutlich reduziert werden. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedingungen in Ihrem Bundesland und nutzen Sie diese attraktive Fördermöglichkeit.
Diese Prämien-Regelungen unterliegen stetigen Anpassungen und können bei einigen Bundesländern zeitlich begrenzt sein. Wir empfehlen daher den aktuellen Stand in dem jeweiligen Bundesland zu erfragen, wenn die Prüfung absolviert wurde.
Professionelle Unterstützung bei Ihrer Weiterbildung
Die Vielzahl an Meisterprämien und Fördermöglichkeiten kann zunächst überwältigend wirken. Das IFF Institut unterstützt Sie daher umfassend bei der Planung Ihrer beruflichen Weiterbildung – von der Auswahl des passenden Kursmodells bis hin zur optimalen Finanzierung.
Unsere Beratungsleistungen umfassen:
- Individuelle Analyse Ihrer Fördermöglichkeiten
- Transparente Beratung zu unseren flexiblen Finanzierungsmodellen
- Konkrete Hilfestellung bei der Antragstellung für Aufstiegs-BAföG
- Unterstützung bei der Beantragung des KfW-Darlehens
- Informationen zu aktuellen Meisterprämien in Ihrem Bundesland
- Beratung zu steuerlichen Aspekten der Weiterbildung
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Lassen Sie sich von unseren Bildungsexperten individuell beraten und entdecken Sie, wie kostengünstig Ihre Weiterbildung sein kann. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine optimale Finanzierungsstrategie.
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Quellen:
- Handwerksblatt: „Meisterbonus, Meisterprämie, Meister-Extra, Aufstiegsbonus, Aufstiegsfortbildungsprämie und Aufstiegsprämie“ (https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/meisterbonus-meisterpraemie-meister-extra-aufstiegsbonus-aufstiegsfortbildungspraemie-und-aufstiegspraemie-so-hoch-ist-die-foerderung-der-bundeslaender)
- Management Qualifizierung: „Prämien der Bundesländer bei Aufstiegsfortbildung“ (https://www.management-qualifizierung.de/wissenswertes/finanzielle-foerderung/praemien-der-bundeslaender)
- Deutsche Handwerks-Zeitung: „Meisterbonus & Co: Hier gibt es Prämien für Meisterschüler“ (https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/meisterbonus-meisterpraemie-meister-extra-2024-145931/)
- Lessons2Go: „Aufstiegs- & Meisterbonus: Förderung für Fortbildung“ (https://lessons2go.de/magazin/artikel/meisterbonus-und-aufstiegsbonus-besser-jetzt-bilden.html)
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft: „Meisterbonus“ (https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/ausbildung-beruf/meisterbonus/)
- Ministerium für Wirtschaft Baden-Württemberg: „Meisterprämie“ (https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/meisterpraemie)
- NBank: „Weiterbildungsprämie“ (https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Weiterbildungsprämie.html)
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: „Meisterprämie“ (https://www.mags.nrw/meisterpraemie)
- Hessischer Industrie- und Handelskammertag: „Aufstiegsprämie“ (https://www.hihk.de/was-wir-tun/weitere-themen/berufliche-bildung/aufstiegspraemie-4184544)
- KfW: „Aufstiegs-BAföG (172)“ (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Förderprodukte/Aufstiegs-BAföG-(172)/)
- IFF Institut: „Finanzierung“ (https://iff-meisterschule.de/finanzierung)
- IFF Institut: „Aufstiegs-BAföG“ (https://iff-meisterschule.de/bafoeg)
- IFF Institut: „KfW-Antrag“ (https://iff-meisterschule.de/kfw-antrag)
